Es gilt die folgende Beitragsordnung
§ 1 Der Verein erhebt einen Betrag von 12 Euro pro Schuljahr.
§ 2 Der Betrag ist fällig:
– bei Eintritt in den Verein für das verbleibende Schuljahr.
– Zu Beginn des neuen Schuljahres (jeweils im August.)
§ 3 Der Beitrag wird durch Einzugsermächtigung entrichtet.
§ 4 entfällt
§ 5 Der Vorstand ist berechtigt, in begründeten Einzelfällen eine Beitragssenkung oder eine Beitragsbefreiung für einen beschränkten Zeitraum auszusprechen.