Betreuungszeiten /Organisatorisches

Die Betreuung findet im Allgemeinen an Schultagen von 07.30 Uhr bis zum Beginn des Unterrichts und vom Unterrichtsende bis zum Ende der 6. Stunde statt. Es ist gewährleistet, dass sich die Kinder in den Zeiten vor und nach dem Kernunterricht unter Aufsicht in der Schule aufhalten. An unterrichtsfreien Tagen (pädagogische Tage, Elternsprechtage etc.) findet eine verlässliche Betreuung während der Schulzeit statt. An schulfreien Ta- gen (Ferien, beweglichen Ferientagen) findet keine Randstundenbetreuung statt. Sollten Sie eine weitergehende Beaufsichtigung Ihres Kindes benötigen, setzen Sie sich mit der OGGS in Verbindung.

Unfallversicherung

Gegen alle während der Betreuungszeiten erlittenen Unfälle ist das aufgenommene Kind unfallversichert. Versicherungsschutz besteht ebenfalls für die Wege zwischen Elternhaus und Schule im Zusammenhang mit der Schülerbetreuung.

Aufsichtspflicht

Die Aufsichtspflicht des Trägers der Randstunde beginnt mit der Übernahme des Kindes durch die Betreuungskräfte und endet mit der Verabschiedung der Kinder von den Betreuungskräften.