Liebe Eltern.
Wie schon angekündigt hat die Landesregierung NRW heute per Erlass die Maskenpflicht am Sitzplatz für die Schülerinnen und Schüler aller Schulformen ab dem 02.11.2021 aufgehoben.
Laut Landesregierung erscheint diese Entscheidung unter Würdigung aller Umstände bei konsequenter Einhaltung aller Schutzmaßnahmen zum jetzigen Zeitpunkt möglich.
Dies bedeutet konkret:
Für alle Schülerinnen und Schüler ist keine Maskenpflicht mehr vorgesehen, solange sie am festen Sitzplatz sitzen; dies gilt auch für die Betreuungs- und Ganztagsangebote.
Das Tragen von Masken ist auf freiwilliger Basis jedoch weiterhin zulässig.
Beim Verlassen und Aufsuchen des Sitzplatzes besteht weiterhin die Pflicht zum Tragen einer Maske. Davon abgesehen bleibt es bei den bekannten Ausnahmen von der Maskenpflicht im Schulgebäude, insbesondere auf den Verkehrsflächen.
Für die Lehrkräfte, Betreuungskräfte und sonstiges Personal entfällt die Maskenpflicht im Unterrichtsraum, solange der Mindestabstand von 1,5 Metern zu den anderen Personen im Raum eingehalten wird.
Für die Gremien der Schulmitwirkung gelten die bisherigen Regelungen analog zur Coronaschutzverordnung.
Im Außenbereich der Schule besteht weiterhin für alle Personen keine Maskenpflicht.
Es ist vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales beabsichtigt, einen modifizierten Erlass zu den Auswirkungen der Aufhebung der Maskenpflicht an Schulen auf die Quarantäneentscheidungen bei Kontaktpersonen zu schaffen. Erste Neuregelungen sind im Erlass schon aufgeführt:
Bei einem Infektionsfall in einem Klassenverband, ist die Quarantäne ab sofort auf die nachweislich infizierte Person sowie die unmittelbare Sitznachbarin bzw. den unmittelbaren Sitznachbarn zu beschränken. Vollständig geimpfte oder genesene Personen ohne Symptome bleiben weiterhin von der Quarantäne ausgenommen.
Die bekannten Regelungen zur ‚Freitestung‘ von engen Kontaktpersonen gelten des Weiteren fort (vorzeitige Beendigung der Quarantäne frühestens ab dem 5. Tag der Quarantäne durch einen PCR-Test oder einen qualifizierten hochwertigen Antigen- Schnelltest). Bei einem negativen Testergebnis dürfen die Schülerinnen und Schüler sogleich wieder am Unterricht teilnehmen.
Liebe Eltern, sollten Sie noch Anfragen dazu haben, können Sie sich jederzeit an uns wenden. Ihnen und Ihren Kindern wünschen wir noch einen guten Schulstart nach den Herbstferien.
Mit herbstlichen Grüßen
Christel Lehmeyer-Plotzky
Schulleitung