Liebe Eltern,
die Landesregierung NRW hat per Erlass vom 01.12.2021 die Maskenpflicht am Sitzplatz für die Schülerinnen und Schüler aller Schulformen ab dem 02.12.2021 wieder eingeführt. Die Coronabetreuungsverordnung wird wieder entsprechend geändert.
Die Schulministerin Frau Gebauer begründet die Entscheidung mit Gründen der Vorsicht, auch mit Blick auf die neue Virus-Variante.
Die Maske am Sitzplatz gilt ab sofort auch für die Ganztags- und Betreuungsangebote, darüber hinaus für alle sonstigen Zusammenkünfte im Schulbetrieb (Besprechungen, Gremiensitzungen, Konferenzen), sofern der Mindestabstand von 1,50 Meter nicht eingehalten werden kann.
Mit der Wiedereinführung der Maskenpflicht am Sitzplatz beziehen sich zugleich die behördlichen Anordnungen von Quarantänemaßnahmen nun wieder nur auf die infizierte Person, sofern nicht außergewöhnliche Umstände (Ausbrücke, neue Virus-Varianten) vorliegen.
Zur weiteren Information zum aktuellen Schulbetrieb
Für den aktuellen Schulbetrieb gilt derzeit gemäß der Coronabetreuungsverordnung für Elternsprechzeiten und Schulmitwirkungsgremien, dass nur immunisierte und getestete Personen, die einen entsprechenden Nachweis bei sich führen, die Schule betreten und an den schulischen Nutzungen im Schulgebäude teilnehmen dürfen.
Hierbei darf der Testnachweis für einen Antigen-Schnelltest höchstens 24 Stunden und der Testnachweis für einen PCR-Test höchstens 48 Stunden alt sein.
Personen, die aus medizinischen Gründen keine Maske tragen können, müssen ein ärztliches Zeugnis auf Verlangen vorlegen können. Außerdem gilt im ganzen Schulgebäude die Maskenpflicht.
Vielen Dank für Ihre Mitwirkung in dieser Corona-Pandemie. Bleiben Sie und Ihre Kinder gesund!
Mit adventlichen Grüßen
Chr. Lehmeyer-Plotzky
Schulleitung