Mit Beginn des Schuljahres 2020/21 besteht laut Ministerium für Schule und Bildung NRW an den Grundschulen im Schulgebäude und auf dem Schulgelände eine Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes für alle Schülerinnen und Schüler sowie für alle weiteren Personen.
Eine Ausnahme hiervon gilt für die Schülerinnen und Schüler, soweit sie sich an ihrem festen Sitzplatz in der Klasse befinden und Unterricht stattfindet.
Die Eltern bzw. Schülerinnen und Schüler sind dafür verantwortlich, einen Mund-Nasen-Schutz zu beschaffen.
Das Tragen von Mund-Nasen-Bedeckungen soll Risikogruppen schützen und zur Eindämmung der Ausbreitung des Virus beitragen.