Liebe Eltern,
die Präsenzpflicht an den Schulen in NRW wird ab Montag (14.12.2020) aufgehoben. Für die Schüler der Klassen 1 bis 7 wird es ein Unterrichtsangebot in der Schule geben, wobei die Eltern entscheiden, ob die Kinder am Präsenzunterricht teilnehmen oder auf Distanz unterrichtet werden.
Um das Verfahren angesichts der Kürze der Zeit zu vereinfachen, zeigen die Eltern bzw. Erziehungsberechtigten der Schule gegenüber schriftlich an, wenn sie von der Befreiung Gebrauch machen wollen. Sie geben dabei an, ab wann die Schülerin bzw. der Schüler ins Distanzlernen wechselt. Frühester Termin ist der 14. Dezember 2020. Ein Hin- und Herwechseln zwischen Präsenzunterricht und Distanzlernen ist nicht möglich. Dies ist im Hinblick auf die Infektionsprävention nicht sinnvoll.
Die Befreiung vom Unterricht können die Eltern per Mail an die Klassenleitungen richten.
Die Kinder, die die Schule vom 14.12. -18.12.2020 besuchen, werden laut Stundenplan unterrichtet. Die Betreuung findet wie gewohnt statt.
Darüber hinaus findet an den beiden Werktagen unmittelbar im Anschluss an das Ende der Weihnachtsferien (7. und 8. Januar 2021) kein Unterricht statt. Es gelten die gleichen Regeln wie für die unterrichtsfreien Tage am 21. und 22. Dezember 2020. Eine Betreuung an diesen Tagen wird angeboten.
Die offiziellen und detaillierten Informationen des Ministeriums für Schule und Bildung NRW können Sie hier einsehen.
Bleiben Sie gesund.
Christel Lehmeyer-Plotzky, Schulleitung